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Rürup,
Rentenreform, agenda 2010
Verarmung
macht die Rente sicher!
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Worum geht es ? |
Liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Auch Ihre Rente ist gekürzt:
Das Rentenreformgesetz ist am 11. März 2004 verabschiedet worden. In
der Begründung dieses Gesetzes wird u.a. der demographische Wandel
als das zu lösende Problem genannt. Damit ist gemeint, dass das
Verhältnis von jungen und alten, arbeitenden und sich im Ruhestand
befindlichen Menschen aus den Fugen gerät. Wir möchten im Folgenden
aufzeigen, dass dies lediglich die regierungsamtliche Begleitmusik
zu Maßnahmen ist, die einseitig den Interessen der Unternehmen
dienen und nichts anderes bewirken als eine systematische Verarmung
großer Teile der alten (und jungen) Menschen in Deutschland. Wir
halten Appelle an die Sozialreformer für verfehlt und möchten statt
dessen einen Beitrag dazu leisten, darüber aufzuklären, was es mit
der Rente und ihrer Reform auf sich hat. |
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Rente - wie funktioniert das? |
In Deutschland funktioniert das Rentensystem
nach dem Umlage-verfahren, d.h. die auszuzahlenden Renten werden
durch die aktuell hereinkommenden Beiträge finanziert. Die gezahlten
Beiträge dienen also nicht zur Deckung der eigenen Rente.
Vereinfacht gesagt, ergab sich bisher der individuelle
Rentenanspruch aus der Zahl der Beitragsjahre und aus der Höhe der
eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung (RV), vgl. im Einzelnen
die Rentenformel im unten stehenden Kasten. Um das System aufrecht
zu erhalten, wurde in der Vergangenheit der Beitragssatz zur RV dem
aktuellen Bedarf angepasst. Der Beitragssatz liegt seit Anfang 2003
bei 19,5%, die vom Lohn abgezogen werden.
Die Rentenversicherung
unterscheidet sich in wichtigen Kriterien von den anderen
Sozialversicherungen, insbesondere von der Krankenver-sicherung. Bei
Letztgenannter ist die Höhe der Leistungen unabhängig von den
eingezahlten Beiträgen. Die Finanzierung wird durch das
Solidaritätsprinzip gewährleistet, da Versicherte mit hohem
Einkommen mehr einzahlen, als Versicherte mit geringem oder ohne
Einkommen. Bei der Rentenversicherung sind dagegen die Leistungen
abhängig von den Einzahlungen. Sie hat nur geringe solidarische
Elemente, da Zeiten ohne Einkommen nur in geringem Umfang
Rentenansprüche nach sich ziehen. Bei einem echten
Generationenvertrag würden die Arbeitenden die Rentner unabhängig
von deren Einzahlungen menschenwürdig unter-stützen. Der Modus
des Umlageverfahrens lässt es nur so aussehen, als würde ein
solcher Vertrag bestehen.
Wenn die Menschen immer älter
werden und damit immer mehr Rentner länger eine Rente beziehen
(inzwischen durchschnittlich 12 Jahre bei Männern und knapp 20 bei
Frauen), die Ausgaben also insgesamt steigen und umgekehrt die Zahl
der Einzahler durch permanent steigende Arbeitslosigkeit und eine
niedrige Geburtenrate beständig abnimmt, dann ist klar, dass ein
solches System in Not geraten muss, will man den Beitragssatz nicht
höher und höher schrauben.
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Die (neue) Rentenformel |
Mit der Rentenformel wird die monatliche Rente eines
Rentenberechtigten errechnet. Sie bestand bisher aus vier Faktoren
und ist nun um einen weiteren Faktor (NF) ergänzt worden.
Rente = EP × RW × ZF × RF × NF
EP ist die Summe der Entgeltpunkte: Jeder
Beschäftigte erhält pro Jahr eine bestimmte Punktzahl. Sie hängt
davon ab, ob er mehr oder weniger als das Durchschnittseinkommen
(brutto) verdient hat. Der Durchschnittsverdiener erhält 1,0 EP.
Dieser Wert erhöht oder reduziert sich: Wer z.B. 10 % mehr als der
Durchschnitt verdient, erhält 1,1 EP, wer 5 % weniger verdient nur
0,95 EP. Die EP werden für jedes Jahr ermittelt, addiert und ergeben
so in der Formel den Wert EP.
RW ist der aktuelle Rentenwert in Euro. Er wird
vom Gesetzgeber festgelegt, jährlich neu angepasst (bisher gekoppelt
an die Lohnentwicklung) und beträgt momentan 26,13 € (BRD-West) bzw.
22,97 € (BRD-Ost).
ZF bezeichnet den Zugangsfaktor und beträgt
normalerweise 1. Dieser Wert ändert sich nur dann, wenn die Rente
früher oder später als üblich ausgezahlt werden soll.
RF ist der Rentenart-Faktor und beträgt bei der
Altersrente 1. Bei der Witwenrente beträgt er 0,6 und bei der
Berufsunfähigkeitsrente 0,6667.
NF ist der durch die Rürup-Kommission neu
aufgenommene Nachhaltigkeitsfaktor, der dem demographischen Wandel
Rechnung tragen soll und wie folgt aufgebaut ist: NF = (Anzahl
Arbeitnehmer:Anzahl Rentner) × 0,25. Das Verhältnis von
Arbeit-nehmern zu Rentnern wird auch der „Rentnerquotient“ genannt
und beträgt momentan ca. 4, so dass sich zur Zeit insgesamt ein NF
von 1 ergibt.
Die Standard- bzw. Eckrente ergibt sich nun für
einen Versicherten, der 45 Jahre lang jeweils durchschnittlich
verdient hat Das Durchschnittseinkommen (brutto) betrug für das Jahr
2002 28.626 €. Er würde damit folgende Rente beziehen:
Rente = 45 × 26,13 € × 1 × 1 × 1 = 1176 €.
Steigt die Zahl der Rentner im Verhältnis zur
Arbeitnehmerzahl an – so das Szenario der Demographen und der
Rürup-Kommission – wird der Rentnerquotient kleiner, der NF nimmt ab,
und damit sinkt die Rente.
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So weitermachen wie bisher? |
Es gibt eine inzwischen weitverbreitete
Auffassung (vertreten u.a. von attac, den christlich-sozialen
Wohlfahrtsverbänden und dem DGB), die besagt, dass die agenda 2010
im Allgemeinen und die Rentenreform im Speziellen gar nicht
notwendig sei. Man könne doch einfach weiter-machen wie bisher, auch
wenn dazu die Beitragsprozente steigen müssten. Ohne Reform würden
sie im Jahre 2030 bei ca. 24 % liegen, dafür müsste aber das
Rentenniveau nur geringfügig gesenkt und die Arbeitnehmer müssten
sich nicht selbst mit einer unkalkulierbaren privaten
Altersabsicherung herumschlagen.
Tatsächlich wird die Notwendigkeit
zu Recht bestritten. So „alternativ-los“, wie die Regierung meint,
ist das Programm der Verarmung des Volks im Rahmen und Namen der
agenda 2010 nicht: Wenn die Regierung wollte, könnte sie
beispielsweise die Sozialversicherungen aus Haus-haltsmitteln
sanieren. Diese Art von
Einwand bezieht sich jedoch nicht auf die hierzulande gültige
Staatsräson und auf das aktuelle Regierungsprogramm, das sich der
Ökonomie verpflichtet weiß und sich im Interesse dieser
für die nationale Absenkung des Lebensniveaus alter und junger
Menschen in Deutschland stark macht. Von dieser Warte aus, vom
Wunsch das Kapitalwachstum wieder anzuheizen, in der internationalen
Konkurrenz bestehen zu können, sind die Maßnahmen notwendig, weil
sie ein ent-scheidendes Mittel zur Stärkung des Standorts
Deutschland darstellen.
Nicht gestellt wird die Frage, ob
der bisherige Sozialstaat überhaupt erhaltenswert ist,
-
beseitigt er doch nicht im
geringsten die Ursachen des Anfallens von „sozialen
Problemfällen“,
-
bürdet er doch mit seinen
Sozialkassen allein den Arbeitnehmern zwanghaft die Kosten für sie
auf (Lohnnebenkosten sind Lohn-bestandteile!),
-
ist das Maß seiner Leistungen,
gemessen am gesellschaftlichen Reichtum, völlig unzureichend.
Soll man bspw. ernsthaft dafür
sein, das bereits erreichte Maß an Altersarmut zu verteidigen?
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Zweck und Inhalt der Rentenreform |
Auf das Defizit in der Rentenkasse reagierte
der Sozialstaat bisher mit Beitragserhöhungen und –
inflationsbereinigt betrachtet – moderaten Rentenabsenkungen. Das
Reformpaket bricht grundlegend mit dieser Tradition, indem
festgeschrieben wird, den Beitragssatz zur RV bis 2030 nicht über
22 % klettern zu lassen.
Der Zweck der Reform besteht
darin, die Unternehmen nicht mit steigenden Rentenbeiträgen als
Teil der Lohn(neben)kosten zu belasten. Anstatt sich um das
Auskommen der älteren Generation zu kümmern, macht sich der Staat
zum Erfüllungsgehilfen des unternehmerischen Interesses, nach dem
die Versorgung der Beschäftigten im Alter der Gewinnrechnung
prinzipiell zuwiderläuft. Die erhoffte bzw. propagierte
Wirkung, die mit dieser „Kostendeckelung“ hervorgerufen werden
soll, ist, das Wirtschaftswachstum zu fördern, um – so die weitere
Hoffnung – die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen.
Der Nachweis jedoch, dass es
außer der Geschäftswelt und dem Staat, der von der Vermehrung des
Privateigentums profitiert, weitere Nutznießer von Wachstum gäbe,
wird nicht geführt; der Verweis auf die Abhängigkeit von der
Wirtschaft reicht da aus. Uns jedoch nicht. Aus dem
Erfahrungsschatz der Volkswirtschaftslehre ist bekannt, dass es in
entwickelten Industrie- und Dienstleistungsnationen eines
Wachstums von mindestens 3 % bedarf, um die Arbeitslosigkeit
nennenswert senken zu können. Dass man dies erreichen könnte, wird
zwar auch von Experten als unrealistisch angesehen, aber selbst
wenn die Reform-agenda dies bewerkstelligen würde, so bleibt zu
doch fragen, wer das zu welchem Preis bezahlt! Denn beschlossen
wird zunächst nichts weiter als eine Senkung des allgemeinen
Lebensstandards. An dieser Stelle wird deutlich, dass eine
vernünftige Versorgung der alten bzw. unproduktiven Menschen nicht
innerhalb des marktwirtschaftlichen Systems geregelt werden kann.
An Zynismus kaum noch zu
überbieten, lässt Ulla Schmidt, Ministerin für Gesundheit und
Soziale Sicherung, die Rentner wissen: „Gerade die Älteren
unter uns wissen aus Erfahrung, dass manchmal gespart werden muss,
damit es später besser werden kann.“ (Anzeigenkampagne zur
agenda 2010, HA 25./26.10.03). Das sagt sie allen Ernstes
Menschen, die vielleicht noch ein paar Jahre zu leben haben.
Und was ist mit den Jungen, den
Aktiven? Die werden als Beitragszahler angesprochen und sollen
sich über weniger Lohnabzüge freuen – wo jedem klar sein sollte,
dass die eingesparten Summen sofort durch den Zwang zu einer
zusätzlichen Privatrentenversicherung wieder aufgezehrt werden.
Die private Absicherung wird ihre zukünftige Altersarmut
nicht verhindern, woran man merkt, dass es um ihren materiellen
Vorteil gerade nicht gehen soll. Um das Ausmaß der Konsequenzen
der Rentenreform zu verdeutlichen: Ein Eck-Rentner mit 34 oder
weniger Beitragsjahren, der in jedem Jahr ein
Durchschnittseinkommen bezogen hat, wird 2030 eine Rente erhalten, die unter
dem Niveau der Sozialhilfe liegt!
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Fazit |
Zum Abschluss soll der Blick noch einmal zurück
zum angeblichen Ausgangsproblem, der Demographie, gelenkt werden: Ist
denn jetzt mit der Rentenreform das demographische Problem gelöst?
Ändert sich etwas an der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer demnächst
zwei Rentner miternähren muss? Nein. Das einzige, was sich geändert
hat, ist, dass Junge wie Alte mit einer drastisch gekürzten Geldsumme
zurechtkommen müssen.
Unseres Erachtens muss man sich schon entscheiden:
Will man für „soziale Gerechtigkeit“ eintreten, um sich am jeweils
letzten Stand der Verschlechterung des Lebensstandards
abzuarbeiten, verknüpft mit Bitten und Appellen an die
Sozialreformer, die das Elend herbeiregieren, es nicht noch schlimmer
kommen zu lassen, oder will man eine gescheite Kritik am System üben,
das zwingend Armut erzeugt und dessen wirtschaftlicher Erfolg genau
darauf basiert. Natürlich wäre „eine andere Welt möglich“, aber ohne
sich mit den weltpolitischen Ambitionen Deutschlands und den
Prinzipien der Marktwirtschaft anzulegen, geht das nicht. Darunter
ist es leider nicht zu haben.
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Mail:
argumente@web.de
Web:
http://gruppew8.wordpress.com
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