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Irak-Krieg
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Alle
wollen Frieden - und deshalb gibt es Krieg?
Von offiziellen und
unoffiziellen Gründen für den (unausweichlichen) Irak-Krieg
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Übersicht |
Die Beantwortung der Frage, wann der Irak-Krieg losgeht, überlassen
wir anderen. Ebensowenig wollen wir uns an konstruktiven Vorschlägen
beteiligen, wie Saddam “friedlich” entwaffnet werden könnte.
Wir möchten uns stattdessen mit den Gründen für einen erneuten
Krieg der USA gegen den Irak auseinandersetzen. Im Folgenden
beleuchten wir zum einen die Begründungen, die von offizieller
Seite für die Not-wendigkeit des Krieges vorgetragen werden. Zum
anderen überprüfen wir die darüber hinausgehenden sonstigen Mutmaßungen
über die “wahren” oder “eigentlichen” Gründe, die in der
hiesigen Öffentlichkeit kursieren, auf ihre Stichhaltigkeit: Ist es
das Öl? Sind es die Massen-vernichtungsmittel? Ist der Krieg
integraler Bestandteil des Kampfes gegen den internationalen
Terrorismus? Aus unserer Sicht ergibt sich die Unausweichlichkeit
des Krieges hauptsächlich als logische Konse-quenz aus der neuen
nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) der USA. Sie ist derart
radikal und global, dass alle anderen Beweggründe in ihr aufgehen.
Zu guter Letzt erfolgt eine kurze Einschätzung zu den
verfassungsrechtlichen Implikationen der deutschen Haltung zu diesem
Krieg.
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Die
Sicherheitsstrategie der USA: Selbstverteidigung erfordert Präventivkriege! |
Spätestens
mit der Veröffentlichung ihrer neuen offiziellen Sicherheits-doktrin
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www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/USA/doktrin-lang.html
-
ist es amtlich: Das alte Konzept der Abschreckungspolitik der USA
hat ausgedient. Sie streben einen weltpolitischen Zustand an, in dem
ihr Gewaltpotential so gigantisch und unwidersprechlich überlegen
und das der ihr feindlich gesonnenen auswärtigen Souveräne und
Terror-Organisationen so minimal ist, dass jeder evtl. noch
existente Anti-amerikanismus zur praktischen Nichtbetätigung, zur
Ohnmacht verdammt ist. Mit dem Bekenntnis der USA zur Notwendigkeit
des Führens von (wenn nötig auch nuklearen) Präventivkriegen
sowie zu Maßnahmen zur “counter proliferation” von
“Massenvernichtungs-mitteln” beginnt damit eine neue
geschichtliche Phase der US-Außenpolitik: Schurkenstaaten sollen
entmachtet bzw. entwaffnet werden und freimütig wird über das
Auswechseln von missliebigen Regimen nachgedacht.
Aus
Sicht der USA wird erst dann ein Zustand namens Weltfrieden
herrschen, wenn ihr Status als alleiniger Weltordnungsmacht
unbe-stritten gilt und jeglicher Antiamerikanismus ausgerottet ist.
Dazu gehört, dass andere Länder auf eine von den USA genehmigte
Gewalt-ausstattung beschränkt sind. Diese soll so gering ausfallen,
dass sie von vornherein eigene Ambitionen aufgeben, in der
Konkurrenz der Staatenwelt etwas zu ihren Gunsten zu verändern. Die
Nationen haben sich so herzurichten, dass sie ihren staatlichen
Machtapparat nur noch dafür verwenden, entweder antiamerikanische
Umtriebe im eigenen Land zu eliminieren oder sich weltweit an den
Aktionen der USA bei der Durchsetzung ihres ehrgeizigen Ziels zu
beteiligen bzw. sich als Erfüllungsgehilfen des US-Interesses zu
bewähren.
Der
Irak erfüllt alle in der Sicherheitsdoktrin genannten Kriterien
eines US-Feindes und ist damit ein zwingendes Kriegsziel. Der
anvisierte Schlag gegen den Irak wird auch nur der zweite Schritt
auf dem Weg zur Schaffung des Weltfriedens sein, nachdem Afghanistan
bereits von antiamerikanischen Umtrieben befreit wurde. 60 weitere Länder
stehen auf der aktuellen Feindesliste der USA, und mit der Benennung
der “Achse des Bösen” zeichnen sich bereits die nächsten
konkreten Ziele ab...
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Krieg
gegen den Irak im Rahmen des "Kriegs gegen den Terror" |
Der
bevorstehende Krieg gegen den Irak wird von den USA als Teil des
globalen "Kriegs gegen Terror" geführt. Im Rückgriff auf
die Anschläge vom 11.09.01 lässt sich mit dem Anti-Terror-Argument
Zustimmung und Unterstützung mobilisieren. Es war die Begründung
für den ersten "Krieg gegen Terror" in Afghanistan. Dort
ging es zunächst um die Verfolgung des für die Anschläge
verantwortlich gemachten Al-Qaida-Netzwerkes um Osama bin Laden.
In
der aktuellen Diskussion über den Krieg gegen den Irak wurden
allerdings lange kaum konkrete Argumente für die Verbindung Irak -
Hussein - Terror geliefert. Hier steht der Regierungschef Saddam
Hussein im Mittelpunkt. Hintergrund dafür ist die nationale
Sicherheitsstrategie, mit der die US-Regierung einer neuen
Definition von Terrorismus folgt: Sie listet Schurkenstaaten auf,
die gekennzeichnet sind durch antiamerikanische Tendenzen und ein
Gefährdungspotential für die USA oder ihre Interessen. Ihre Führungen
setzt sie mit Terroristen gleich, die es, wie im Fall von Saddam
Hussein, zu entwaffnen und abzusetzen gilt.
Konkrete
Verbindungen zu aktiven Terrorgruppen sind nicht notwendig, um ein
massives Vorgehen der USA zu rechtfertigen. Welcher
"Schurkenstaat" mit antiamerikanischen Elementen im Land
oder der Regierung als nächstes ins Fadenkreuz gerät, hängt von
den aktuellen Prioritätensetzungen der US-Regierung und dem
Unterwerfungswillen des jeweiligen Regimes ab. In diesem Sinn ist
die US-Regierung gewillt, den "Krieg gegen Terror"
langfristig fortzusetzen.
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Der
Vorwurf der Herstellung und des Besitzes von Massenvernichtungs-
waffen als Rechtfertigung eines Krieges der USA gegen den Irak |
Dieser
Vorwurf musste neben anderen bereits für den Golfkrieg I (1991) als
Rechtfertigung herhalten. Der Beweis für die Richtigkeit wurde durch
die anschließende “Arbeit” der Waffeninspektoren bis zu deren
Rausschmiss 1998 wegen Spionage bzw. der verordneten
Missions-beendigung wegen der anschließenden Bombardierung durch die
USA nicht erbracht. Sowohl diese Ergebnislosigkeit, als auch die
Spionage werden vom damaligen Chef der Waffeninspektoren (und
US-Golfkriegs-Offizier) Scott Ritter bestätigt (W.R. Pitt, S.
Ritter, Krieg gegen den Irak – Was die Bush-Regierung verschweigt,
Kiepenheuer & Witsch, 2003).
Nach
dem 11.09.01 wurde dieser Angriffsgrund von der US-Regierung benutzt,
eine erneute UN-Resolution (1441) zur Fortsetzung der
Waffeninspektionen durchzusetzen, um so die “übrige zivilisierte
Welt” von ihrer Loyalität gegenüber der Staatengemeinschaft zu überzeugen.
Nach Beschluss dieser Resolution durch den UN-Sicherheitsrat wird sie
seit dem vergangenen Jahr souveränitätsmissachtend durchgesetzt.
Bis heute werden dabei die von den USA und GB – beide verfügen in
erheblichem Umfange über Massenvernichtungswaffen – behaupteten
Beweise für die o.a. Behauptung aus “Sicherheitsgründen” der UN
nicht vorgelegt. Die derzeit als deutsche Waffeninspektorin bei der
“Suche” mitwirkende Gabriele Kraatz-Wadsack hat noch im Dezember
ver-gangenen Jahres in der Presse mitgeteilt, dass es bisher keine
Erkenntnisse gibt, die die von den USA und GB erhobene Behauptung
belegen würden. Auch die am 5.2.2003 dem UNO-Sicherheitsrat vom
US-Außenminister C. Powell vorgelegten “Beweisdokumente” sind
nach ersten Experteneinschätzungen keine ausreichenden Beweise.
Während
die USA täglich ihr militärisches Potential in der Golfregion
massiv vergrößert, setzt sie die laufenden Waffeninspektionen unter
unerfüllbaren Ergebnis- und Termindruck. Vor diesem Hintergrund und
auch grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Rechtfertigung
eines Angriffskriegs der USA wegen des behaupteten Besitzes von
Massen-vernichtungswaffen des Irak nicht mehr ernsthaft. Vielleicht
werden 10 leere Kartuschen aus dem Golfkrieg I als Grund für den nächsten
Krieg herhalten müssen!?
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Das
Öl des Irak als Kriegsgrund für die USA? |
Als
wichtigster Energierohstoff, ohne den auch in den USA der heutige
Wohlstand und die ökonomische Stabilität nicht möglich wären,
sind die USA von der Verfügbarkeit über Öl abhängig. Da die USA
ihren Erdölbedarf nicht aus eigenen Vorkommen decken können (dies
gilt jetzt und zukünftig in eher noch steigendem Maße), sind sie
auf Ölim-porte angewiesen. Eine Kriegsführung zur Sicherstellung
von Ölimporten erscheint abwegig; schließlich ist es im Interesse
der erdöl-exportierenden Länder, ihr Öl zu verkaufen. Von einer ökonomischen
Abhängigkeit der USA kann insoweit gesprochen werden, als sie die
Angebotsmenge und infolgedessen den Preis nur zu Teilen selbst
bestimmen können.
Aber:
die Fördermengen, und in letzter Konsequenz die Preise für das Öl,
bestimmen sich nicht nur nach rein ökonomischen Gesichtspunkten. Im
Prinzip können sie durch einen politischen Beschluss beliebig
beeinflusst werden, namentlich durch die OPEC. So tritt zu der ökonomischen
Abhängigkeit eine politische hinzu. Und genau darum geht es: Die
USA wollen für sich den langfristigen, politisch garan-tierten
Zugang zum Öl sicherstellen und machen sich so auf, die gesamte
Region komplett neu zu sortieren und gemäß ihrer neuen
Sicherheitsdoktrin (zur NSS s. oben) zu ordnen. In diesem Sinne geht
es also auch um das Öl im Irakkrieg.
Volkswirtschaftlich
wäre ein günstiger Ölpreis für die USA sinnvoll und das Erschließen
der irakischen Ölfelder wäre ein Beitrag dazu. Ebenso würden
einige US-Firmen (Ölförder- und vor allem Ölförderanlagenbau-Firmen)
davon profitieren, was dafür sprechen könnte, dass Bush in alter
und immer währender Verbundenheit mit der Ölindustrie, die zu
einem Großteil seinen Wahlkampf finanziert hat, ein Stück weit
auch in ihrem Auftrag handelt. Der volkswirtschaftliche Nutzen eines
Krieges ist zweifelhaft: Bei geschätzten Kriegskosten von 50 - 150
Mrd. Dollar (dabei sind die Kosten für ein ggf. zu errichtendes
US-Protektorat nicht berücksichtigt) und einer Dauer von einigen
Jahren bis die irakischen Förderanlagen wieder funktionstüchtig
sind, machen ein paar Millionen zusätzliche Steuereinnahmen durch
die heimische Ölindustrie den Staat alles andere als reicher.
Insgesamt
halten wir daher das irakische Öl nicht für den ent-scheidenden
Grund des bevorstehenden Krieges gegen den Irak.
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Die
deutsche Beteiligung am Irakkrieg |
Bundeskanzler
Schröder vertritt seit dem NATO-Gipfel in Prag im November 2002
die Position, dass Deutschland aufgrund von Bündnis- und
Vertragspflichten den USA Überflug- und andere Rechte in deutschem
Hoheitsbereich gewähren muss.
Seit
Inkrafttreten des 2+4–Vertrages 1990 hat Deutschland die volle
Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Dazu gehört auch die Gebiets- und Lufthoheit, so dass nach
allgemeinem Völkerrecht jede Benutzung des Luftraums durch andere
Staaten grundsätzlich von der Zustimmung des Bodenstaates abhängig
ist.
Der
NATO-Vertrag aus dem Jahre 1949 kann Deutschland nicht zur Duldung
von völkerrechtswidrigen Aktionen des Bündnispartners von
deutschem Territorium aus verpflichten. Im Übrigen soll der Militärschlag
nicht von der NATO, nach deren Regeln oder unter deren
Oberkommando, sondern von einer ad hoc geschaffenen Koalition unter
dem Oberkommando der USA durchgeführt werden. Aus dem gleichen
Grund ist auch das NATO-Truppenstatut nicht anwendbar (vgl. hierzu
näher
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/deiseroth.html
).
Weder
das allgemeine Völkerrecht noch Bündnisverpflichtungen oder
andere völkerrechtliche Verträge verpflichten Deutschland daher,
Aktivitäten der US-Streitkräfte auf deutschem Territorium zur
Vorbe-reitung und Durchführung eines Militärschlags gegen den Irak
zu dulden, zu genehmigen oder zu unterstützen. Die von
Bundeskanzler Schröder und der Bundesregierung vertretene
Position, Deutschland habe entsprechende Bündnis- und
Vertragspflichten, ist also verlogen. An der Unterstützungsverpflichtung
fehlt es unabängig davon, ob ein Militärschlag vom
UN-Sicherheitsrat genehmigt ist oder ohne eine solche Genehmigung
durchgeführt wird. Sofern ein solcher Zusammen-hang hergestellt
wird, beruht die Unterstützungshandlung allein auf politischem
Willen. Für den Fall, dass die USA den Irak völkerrechts-widrig
angreifen und Deutschland auch nur passive Untertützung leistet,
begeht die Regierung mehrfachen Verfassungsbruch (Verletzung der
Art. 20, 25 und 26 GG).
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Mail:
argumente@web.de
Web: http://www.contradictio.de
Fax: 01212 - 511 952 700
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