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IVA: Amok, Antiterrorpaket und Ursachenforschung

Von • Aug. 18th, 2016 • Kategorie: Allgemein

IVA: Amok, Antiterrorpaket und Ursachenforschung

 

Nach den blutigen Anschlägen in Frankreich und Deutschland vom Sommer dieses Jahres beschäftigte sich der IVA-Blog am 25. Juli mit dem Thema Amoklauf. Dazu ein Nachtrag von Johannes Schillo.

 

Nach dem Münchner Amoklauf vom Juli 2016 gab es kritische Pressestimmen, die vor einer Neuauflage der früheren Debatten über Computerspiele und Gewaltvideos warnten (vgl. den IVA-Blog-Eintrag

„Betrifft: Amoklauf“ vom 25.7.2016). „De Maizière reanimiert Killerspiel-Debatte“, kommentierte z.B. die SZ (23.7.2016). Doch diese Reanimation hat nicht stattgefunden, das Amok-Problem geriet nicht groß ins Visier. Was der Bundesinnenminister am 11. August als neues „Sicherheitspaket“ der Großen Koalition präsentierte – dabei auch weiter reichende Vorschläge aus den Reihen seiner eigenen Partei übergehend (Burkaverbot, Abschaffung des Doppelpasses…) –, konzentrierte sich auf die Terrorgefahr. In der Hauptsache geht es um „mehr Personal und Technik bei den Sicherheitsbehörden, genauere Beobachtungen von Radikalisierungstendenzen bei Flüchtlingen und Gesetzesverschärfungen im Ausländerrecht“ (FAZ, 12.8.2016). Eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern ist demnach nicht vorgesehen. Wozu auch? „Bundeswehr operiert längst im Inland“, meldet z.B. die Junge Welt (JW, 12.8.2016) über die Pläne der Verteidigungsministerin, die Zusammenarbeit von Polizei, Bundeswehr und anderen Behörden fortzusetzen. Noch in diesem Jahr soll eine erste gemeinsame Übung von Bundeswehr und Polizei „für den Terrorfall“ folgen.

 

Im Blick auf mögliche Amok-Taten gab es lediglich einen Vorschlag de Maizières, nämlich die „Idee, die Schweigepflicht von Ärzten künftig so zu interpretieren, dass die Weitergabe von Informationen über traumatisierte Flüchtlinge möglich wird, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten“ (FAZ, 12.8.2016).

Entschieden ist das noch nicht, der Innenminister will dazu einen „Dialog“ mit den Repräsentanten der Ärzteschaft in Gang setzen.

Dagegen gab es Einspruch, so vom Präsidenten der Ärztekammer Ulrich Montgomery – „Die angespannte Sicherheitslage darf nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen verleiten“ –, wobei der Verbandsvertreter aber gleichzeitig darauf hinwies, „dass Ärzte bereits nach geltendem Recht in Einzelfällen von der Schweigepflicht abweichen dürfen“ (JW, 11.8.2016). Der Dialog dürfte also keine großen Überraschungen bringen. Dass die Ärzteschaft zum Ansprechpartner wird, passt natürlich zur offiziellen Maßgabe, in den entsprechenden Taten das Werk „kranker Hirne“ zu sehen und sie als „unfassbare“ Entgleisungen von „Einzeltätern“ in die Zuständigkeit von Psychiatrie und Psychopathologie zu verweisen.

 

Zu dieser Art und Weise, Katastrophenfälle zu verrätseln und aus dem Normalbetrieb der marktwirtschaftlichen Konkurrenzordnung auszugrenzen, hat schon der letzte Blog-Eintrag vom 25. Juli Hinweise gegeben. Im Folgenden dazu einige Ergänzungen.

 

 

http://www.i-v-a.net/index.php/blog/Amok-Antiterrorpaket-und-Ursachenforschung

 

http://www.i-v-a.net/index.php/blog/Betrifft-Amoklauf

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