vonmarxlernen: Worin besteht der Sieg für Emmely?
Von webmaster • Juni 28th, 2010 • Kategorie: AllgemeinHöchstes Arbeitsgericht klärt auf: Bagatellkündigung nicht immer o.k.!
Viele haben sich ereifert über die Hartherzigkeit und Ungerechtigkeit der Kündigung von „Emmely“. Diese über die Grenzen hinaus bekanntgewordene und zur Symbolfigur eines Kampfes gegen Unternehmerwillkür und Klassenjustiz aufgestiegene Kassiererin aus Berlin, die eigentlich Barbara heißt, hat jetzt von höchster Instanz Recht bekommen.
Ihre fristlose Kündigung durch den Arbeitgebers wegen unrechtmäßig eingelöster (vom Kunden verlorener) Getränkebons im Wert von 1,30 Euro ist zu Unrecht erfolgt – das hat, nach anderslautenden Urteilen der vorgelagerten Gerichte, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. „Emmely“ darf wieder ran an die Kasse, die nach ihrer Aussage ihr „Leben“ ist.
Die Richter des obersten Arbeitsgerichts begründen ihr Urteil so: Nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit ist selbst dann, wenn Bagatelldiebstähle im Prinzip unabhängig von der Höhe des Schadens den Rausschmiss rechtfertigen, eine vorherige Abmahnung angesagt, zumal bei „Emmely“ eine Tatwiederholung nicht zu erwarten war. Der Arbeitgeber hat also den jeweiligen Einzelfall zu würdigen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen.(…)