Johannes Schillo: Von der Kriegsdienstverweigerung zur Kriegstreiberei
Von webmaster • Dez. 30th, 2024 • Kategorie: AllgemeinJohannes Schillo: Von der Kriegsdienstverweigerung zur Kriegstreiberei
Wo sind sie hin, die Anhänger der Gewaltfreiheit im friedenspolitisch geläuterten Deutschland, all die Verweigerer, die es einmal gab? Ja, wo sind sie geblieben? Was ist geschehen?
Die Wehrpflicht kommt wieder – erneuert, erweitert, verbessert, wie auch immer. Darüber gibt es, jedenfalls im Grundsatz, eine große christ- und sozialdemokratische Einigkeit. Im CDU/CSU-Wahlprogramm wird eine aufwachsende Wehrpflicht gefordert. Und das Verteidigungsministerium arbeitet schon einmal am Aufwuchs, auch wenn seinem Kanzler das Vertrauen fehlt. Pistorius hat es jedenfalls angewiesen, „die Parameter zur Einführung eines neuen Wehrdienstes weiter auszuplanen und gemeinsam mit der Umsetzung zu beginnen“.
Wo die Pflicht zum Kriegsdienst auf die Tagesordnung gesetzt wird, kommt natürlich – speziell in Deutschland, wo dem WK-II-Verlierer einst eine Entmilitarisierung verordnet und ein Artikel 4,3 im Grundgesetz zugestanden wurde – wieder das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) zu politischer Bedeutsamkeit. Es besteht ja auch bei ausgesetzter Wehrpflicht weiter fort und wird in Anspruch genommen.
In der Friedensbewegung wird über diese Option diskutiert, ihre Zeitschrift Friedens-Forum wird das in der Nr. 2/25 dokumentieren. Und im Netz gibt es bereits einschlägige Anleitungen für Interessenten (sogar Interessentinnen!), angeblich könnte es sich „lohnen, schonmal die Kriegsdienstverweigerung anzugehen“.
Eine exemplarische bundesdeutsche Polit-Karriere
Gewaltfrei im Krieg ankommen
Deutsches Militär wieder da
Gewissenhafte Verweigerer
Man wird abwarten müssen, wie die Neufassung oder Wiederinkraftsetzung der Wehrpflicht im Einzelnen aussieht. Die Abschaffung des KDV-Rechts ist dabei kaum zu erwarten. Wird es nach dem Geist des Gesetzes ausgeführt, schafft es eine individualisierte Haltung, die nicht zu Opposition anregt.
Natürlich kann man es als Möglichkeit zum antimilitaristischen Einspruch nehmen. Doch ist das mehrstufige Prüfverfahren so angelegt, dass auf dem Verwaltungswege die Anerkennungskriterien ohne großen Aufwand verschärft werden können: Die Ausschussmitglieder brauchen im Prinzip nur zu sagen, dass sie vom persönlichen Auftreten des Prüflings nicht beeindruckt sind, dass sie also nicht, wie im Fall Scholz, ein x-beliebiges Bekenntnis zur Menschenliebe durchgehen lassen…
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