Das Lexikon definiert es
so: "Die zur Veranschaulichung einer Lehre beigefügte
Erzählung, Fabel." Das trifft es sogar fast. Ein Beispiel steht
für die zur Ver-handlung stehende Sache selbst, eben für das
dahinterstehende Abstraktum. Wäre dem nicht so, könnte ein
Beispiel auch gar nichts veranschaulichen, es würde den Sachverhalt
verklären. Es muß sich also zwingend aus dem Wesen des
Gegenstandes bzw. aus dem Begriff einer Sache ableiten lassen.
Daneben existiert noch der triviale Fall, daß das Beispiel selbst
Bestandteil des Abstraktums (hier dann: Oberbegriff) ist.
Wird ein angeführtes Beispiel widerlegt, für ungültig, nicht
zutreffend erklärt, existieren zwei Möglichkeiten:
-
Das
Beispiel wurde falsch gewählt, es handelte sich gar nicht um
einen konkreten Stellvertreter des Arguments oder der
Argumentkette. Dann ist die Sache selbst noch lange nicht
widerlegt und der Fabulierende muß sich lediglich ein neues,
evt. passendes Beispiel suchen; noch besser: man diskutiert,
sofern die Beispiele nicht zwingend zum intellektuellen
Verständnis notwendig sind, gleich über die Theorie, denn das
Begreifen durch "Lernen von Beispielen" ist
ineffizient.
-
Das
Beispiel wurde richtig gewählt. Dann ist die Widerlegung aber
gleichzeitig eine der Lehre! In schöner Regelmäßigkeit will
der Beispiel-gebende das nicht wahrhaben und statt über seine
Theorie noch einmal nachzudenken, tut er so als wär´nix und
begegnet seinem Wider-sacher mit dem frechen Ausspruch: "Es
war ja nur ein Beispiel!" Was heißt hier nur?!
Genauso
falsch denken bürgerliche Subjekte übrigens, wenn sie eine Theorie
nicht in ihr, sondern mit der angeblich aus ihr
folgenden Praxis widerlegen möchten...
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