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Die Sache mit dem Beispiel


Das Lexikon definiert es so: "Die zur Veranschaulichung einer Lehre beigefügte Erzählung, Fabel." Das trifft es sogar fast. Ein Beispiel steht für die zur Ver-handlung stehende Sache selbst, eben für das dahinterstehende Abstraktum. Wäre dem nicht so, könnte ein Beispiel auch gar nichts veranschaulichen, es würde den Sachverhalt verklären. Es muß sich also zwingend aus dem Wesen des Gegenstandes bzw. aus dem Begriff einer Sache ableiten lassen. Daneben existiert noch der triviale Fall, daß das Beispiel selbst Bestandteil des Abstraktums (hier dann: Oberbegriff) ist.

Wird ein angeführtes Beispiel widerlegt, für ungültig, nicht zutreffend erklärt, existieren zwei Möglichkeiten:

  1. Das Beispiel wurde falsch gewählt, es handelte sich gar nicht um einen konkreten Stellvertreter des Arguments oder der Argumentkette. Dann ist die Sache selbst noch lange nicht widerlegt und der Fabulierende muß sich lediglich ein neues, evt. passendes Beispiel suchen; noch besser: man diskutiert, sofern die Beispiele nicht zwingend zum intellektuellen Verständnis notwendig sind, gleich über die Theorie, denn das Begreifen durch "Lernen von Beispielen" ist ineffizient.

  2. Das Beispiel wurde richtig gewählt. Dann ist die Widerlegung aber gleichzeitig eine der Lehre! In schöner Regelmäßigkeit will der Beispiel-gebende das nicht wahrhaben und statt über seine Theorie noch einmal nachzudenken, tut er so als wär´nix und begegnet seinem Wider-sacher mit dem frechen Ausspruch: "Es war ja nur ein Beispiel!" Was heißt hier nur?!

Genauso falsch denken bürgerliche Subjekte übrigens, wenn sie eine Theorie nicht in ihr, sondern mit der angeblich aus ihr folgenden Praxis widerlegen möchten...


contradictio - 2006